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bauhofLeiter-PraxisSpezial: Arbeitssicherheit im Bauhof
Bauhofleiter sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Dazu schreibt der Gesetzgeber Unterweisungen und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor. Werden die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht bzw. nicht qualifiziert durchgeführt, können die Verantwortlichen im Unglücksfall wegen fahrlässiger Unterlassung haftbar gemacht werden. Um sich abzusichern, muss regelmäßig unterwiesen, nachgewiesen und dokumentiert werden. Praktische Vorlagen hierzu bietet das "bauhofLeiter-PraxisSpezial: Arbeitssicherheit im Bauhof". Hilfreiche Erläuterungen ...

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